Mitgliederentscheid (Abschnitt 2) – Version: "Variante A Mitgliederentscheid Anliegen Gremium"
Verfahrensordnung nach Ziffer 123 der Verbandssatzung zum Mitgliederentscheid
1. Anliegen der Mitgliederentscheid
(1) Ein Mitgliederentscheid fordert das Gremium gemäß Punkt 2 auf, den Entscheid entgegenzunehmen und ihn gegebenenfalls unverzüglich um zusetzen.
2. Gremium
Ein Mitgliederentscheid kann über die Anliegen beschließen, welche laut Satzung Aufgaben eines der folgenden Gremien sind:
- die Bundesversammlung,
- eine Bundesstufenkonferenz,
- eine Bundesfachkonferenz,
- eine Diözesanversammlung,
- eine Diözesanstufenkonferenz,
- eine Diözesanfachkonferenz,
- eine Bezirksversammlung oder
- eine Bezirksstufenkonferenz.
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Dieser Beschluss ist in mehrere Abschnitte aufgeteilt worden.
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Mit Hilfe der Steuerelemente auf der rechten Seite können Änderungsvorschläge und Kommentare für die einzelnen Abschnitte gemacht werden.